1. What is MiCAR?
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) ist eine wegweisende EU-Verordnung, die ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk für Krypto-Assets schaffen soll, die nicht von bestehenden Finanzdienstleistungsgesetzen erfasst werden. Ihre Hauptziele sind die Erhöhung der Rechtssicherheit, die Förderung von Innovationen, der Schutz der Verbraucher und die Gewährleistung der Marktintegrität in der gesamten Europäischen Union.
2. Was ist die „Bestandsschutzregelung“ (Grandfathering Regime) und wann endet sie?
Vor MiCAR waren Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) in den Niederlanden verpflichtet, sich bei der De Nederlandsche Bank (DNB) gemäß der nationalen Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung (AML) zu registrieren. Um einen reibungslosen Übergang zu MiCAR zu ermöglichen, wurde eine sogenannte Bestandsschutzregelung eingeführt. Diese erlaubte CASPs, die bereits vor dem 30. Dezember 2024 bei der DNB registriert waren, ihre Dienste in den Niederlanden für einen begrenzten Zeitraum ohne eine MiCAR-Lizenz weiterhin anzubieten.
Die Bestandsschutzregelung in den Niederlanden für bei der DNB registrierte CASPs endet endgültig am 30. Juni 2025.
3. Was passiert am 1. Juli 2025, wenn Coinmerce noch keine MiCAR-Lizenz besitzt?
Ab dem 1. Juli 2025 wird jeder CASP, der in den Niederlanden ohne eine MiCAR-Lizenz (oder eine "gepasste" Lizenz aus einem anderen EU-Mitgliedstaat) operiert, formell gegen MiCAR verstoßen. Die niederländische Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte (AFM) hat öffentlich bekannt gegeben, dass sie einen "maßgeschneiderten Ansatz" für CASPs anbieten wird, die sich im Prozess der Erlangung einer MiCAR-Lizenz befinden, aber den Lizenzantrag noch nicht abgeschlossen haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter FAQ 8: Können wir die von Coinmerce angebotenen Dienste weiterhin nutzen, während der MiCAR-Lizenzantrag noch aussteht?
4. Warum ist die niederländische Übergangsfrist kürzer als in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten?
Während MiCAR eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten (bis zum 1. Juli 2026) erlaubt, haben einzelne Mitgliedstaaten das Ermessen, diese Frist zu verkürzen oder nicht anzuwenden, wenn sie ihr nationales Regulierungsrahmenwerk, das vor dem 30. Dezember 2024 anwendbar war, als weniger streng als MiCAR erachten. Die Niederlande hat sich für eine kürzere Übergangsfrist von sechs Monaten entschieden.
5. Coinmerce war unter einer DNB-Registrierung tätig. Ist dies nach dem 30. Juni 2025 noch ausreichend?
Nein. Die frühere DNB-Registrierung ist nach dem 30. Juni 2025 nicht mehr ausreichend. Coinmerce muss daher eine MiCAR-Lizenz von der AFM erhalten. Die frühere DNB-Registrierung kann nicht in eine MiCAR-Lizenz umgewandelt werden; es erfordert einen neuen, vollständigen Antragsprozess bei der AFM.
6. Wo steht Coinmerce im MiCAR-Lizenzierungsprozess?
Die AFM ist die zuständige Behörde für die Erteilung von MiCAR-Lizenzen an CASPs in den Niederlanden. Der Antragsprozess für Coinmerce umfasst:
Vorbereitung: Ein gründliches Verständnis der MiCAR-Anforderungen, die Bewertung, wie diese auf unsere spezifischen Dienstleistungen anzuwenden sind, und die Vornahme notwendiger operativer Anpassungen.
Dokumentation: Das Zusammenstellen eines umfassenden Antragspakets, das detaillierte Informationen zu unserer Unternehmensführung (Governance), internen Kontrollmechanismen, Risikomanagement, Kapitalanforderungen, Kundenschutzmaßnahmen und mehr enthält.
Einreichung: Die Einreichung eines vollständigen Antrags bei der AFM.
Bewertung: Die AFM wird den Antrag auf Einhaltung der MiCAR-Anforderungen prüfen. Dies umfasst auch eine Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung (Fit and Proper Assessment) der Vorstandsmitglieder sowie eine aufsichtsrechtliche Bewertung durch die DNB für bestimmte Anforderungen.
Coinmerce befindet sich derzeit in der finalen Bewertungsphase des MiCAR-Antragsprozesses.
7. Was sind die Kernelemente, die die AFM bei einem MiCAR-Lizenzantrag bewertet?
Der Antrag konzentriert sich auf verschiedene Bereiche, darunter:
Umfang des Lizenzantrags und die Arten der angebotenen Krypto-Asset-Dienstleistungen.
Governance-Regelungen des Antragstellers und verbundener Konzerngesellschaften.
Auslagerungs- und Kontrollmechanismen.
Trennung von Krypto-Assets der Kunden und Eigenmitteln.
Bereitstellung von fundierten und klaren Informationen für Kunden.
Robuste Risikokontroll- und Compliance-Rahmenwerke (einschließlich AML/CFT).
Eignung und Zuverlässigkeit der Mitglieder des Leitungsorgans.
Prudenzielle Anforderungen.
8. Können wir die von Coinmerce angebotenen Dienste weiterhin nutzen, während der MiCAR-Lizenzantrag noch aussteht?
Ja, Sie können unsere Dienste auch nach dem 30. Juni 2025 weiterhin nutzen.
9. Ist Coinmerce bereits MiCAR-konform?
Um MiCAR-konform zu sein, muss Coinmerce den MiCAR-Lizenzantragsprozess abschließen. Obwohl der Lizenzierungsprozess noch nicht formell abgeschlossen ist, hat Coinmerce alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um konform zu sein und alle möglichen Schritte zu unternehmen, um Nachteile für Kunden, Marktteilnehmer und die Integrität des Marktes zu vermeiden, während gleichzeitig die geltenden AML/CFT-Anforderungen eingehalten werden.