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Steht Coinmerce unter der Aufsicht einer Aufsichtsbehörde?
Steht Coinmerce unter der Aufsicht einer Aufsichtsbehörde?
Vor über 5 Monaten aktualisiert

Coinmerce B.V. ist ein registrierter Anbieter von Kryptodiensten bei der Nederlandschen Bank (DNB). Die Registrierung stellt sicher, dass Coinmerce B.V. den folgenden Vorschriften entspricht:

Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft) Sanktionsgesetz 1977 (Sw)

Wichtige Punkte:

Registrierung bei der DNB: Coinmerce B.V. wird von der DNB überwacht, um die Einhaltung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten.

Umfang der Aufsicht:

DNB-Überwachung: Konzentriert sich auf die Einhaltung von Wwft und Sw.

Keine aufsichtsrechtliche Überwachung: Die DNB überwacht Coinmerce B.V. nicht hinsichtlich der finanziellen Stabilität oder des Geschäftsrisikomanagements.

Keine Verhaltensaufsicht:

Die Autoriteit Financiële Markten (AFM) beaufsichtigt nicht die Geschäftspraktiken von Coinmerce B.V.

Auswirkungen für Verbraucher:

Es gibt keine Aufsicht über die finanziellen Anforderungen von Coinmerce B.V. Verbraucher erhalten keinen spezifischen finanziellen Schutz durch die DNB oder AFM.

Zusammenfassung:

Obwohl Coinmerce B.V. den wichtigen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung entspricht, die von der DNB überwacht werden, unterliegt es keiner aufsichtsrechtlichen oder Verhaltensaufsicht. Das bedeutet, dass Verbraucher sich darüber im Klaren sein sollten, dass es keine Aufsicht über die finanzielle Stabilität, Geschäftsrisiken oder spezifischen finanziellen Verbraucherschutz von Coinmerce B.V. gibt.

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